§ 1 Geltungsbereich und Anbieterin
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Trainingsleistungen zwischen
Corinna Ikemeyer, Level Up Hundetraining
Zum Rottberg 4, 33106 Paderborn
E-Mail: info@levelup-hundetraining.de
Telefon: 0151 68586652(nachfolgend „Level Up Hundetraining“) und der Kundin bzw. dem Kunden (nachfolgend „Kund:in“).
- Verbraucher:in im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- Abweichende Bedingungen der Kund:in gelten nur, wenn Level Up Hundetraining ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
- Level Up Hundetraining verfügt über die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Ausbildung von Hunden und zur Anleitung der Hundehalter:innen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 lit. f TierSchG, erteilt durch Veterinäramt Paderborn am 13.07.2026.
- Level Up Hundetraining ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bereits geschlossene Verträge richten sich nach der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
§ 2 Leistungsangebot
- Level Up Hundetraining bietet insbesondere an:
- Kurse (mehrere aufeinanderfolgende Einheiten, z. B. Nasenarbeit „Spürnase“, Hibbelhund-Kurs, Tricksen)
- Einzeltraining (u. a. Canicross)
- Social Walks (Gruppenspaziergänge an wechselnden Treffpunkten)
- Workshops und Seminare
- Der konkrete Leistungsumfang – Dauer, Anzahl der Einheiten, Teilnehmerzahl, Inhalte – ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung auf der Website. Diese Angaben sind Vertragsinhalt.
- Level Up Hundetraining schuldet ein sorgfältiges, fachgerechtes Bemühen (Dienstvertrag), keinen bestimmten Trainingserfolg. Der Erfolg hängt maßgeblich von der Mitarbeit der Kund:in zwischen den Terminen sowie von den individuellen Voraussetzungen des Hundes ab. Eine Erfolgsgarantie wird nicht gegeben.
- Level Up Hundetraining erbringt keine tierärztlichen oder tiermedizinischen Leistungen. Bei Verdacht auf eine gesundheitliche Ursache eines Verhaltens wird auf die Abklärung durch eine Tierarztpraxis verwiesen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
- Die Darstellung der Angebote auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
- Mit Absenden des Anmeldeformulars, per E-Mail oder in sonstiger Textform gibt die Kund:in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Trainingsvertrages ab.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald Level Up Hundetraining die Anmeldung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt. Eine automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
- Level Up Hundetraining kann eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
- Bei Teilnehmer:innen unter 18 Jahren ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertretung in Textform erforderlich. Teilnehmer:innen unter 16 Jahren nehmen nur in Begleitung einer erwachsenen Person teil.
§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher:innen
Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Website, E-Mail, Telefon, Messenger) geschlossen werden, steht Verbraucher:innen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Corinna Ikemeyer, Level Up Hundetraining, Zum Rottberg 4, 33106 Paderborn, E-Mail: info@levelup-hundetraining.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
An Corinna Ikemeyer, Level Up Hundetraining, Zum Rottberg 4, 33106 Paderborn, info@levelup-hundetraining.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ______________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ______________________
Name der/des Verbraucher(s): ______________________
Anschrift der/des Verbraucher(s): ______________________
Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Vorzeitiger Beginn
Beginnt die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch der Kund:in vor Ablauf der Widerrufsfrist, schuldet die Kund:in bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen. Der entsprechende Hinweis wird im Anmeldeformular gesondert bestätigt.
§ 5 Preise und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf [Website] angegebenen Preise. Alle Preise sind Endpreise.
- Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen.
- Kurse, Workshops und Seminare sind vor Beginn der ersten Einheit zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Einzeltrainings sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.
- Zahlungsarten: Überweisung, bar oder mit Karte vor Ort.
- Gerät die Kund:in in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. Level Up Hundetraining kann die weitere Teilnahme nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung bis zum Ausgleich der offenen Forderung aussetzen.
- 10er-Karten sind ab Ausstellung 12 Monate gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit besteht kein Anspruch auf Durchführung der Einheiten mehr; der Gegenwert der nicht genutzten Einheiten kann jedoch abzüglich ersparter Aufwendungen zurückverlangt werden. Gutscheine sind drei Jahre zum Ende des Ausstellungsjahres gültig und übertragbar.
§ 6 Absage und Verlegung durch die Kund:in
- Einzeltraining, Canicross-Einzeltermine, Social Walks: Absage oder Verlegung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin in Textform (E-Mail, WhatsApp) ist kostenfrei. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen berechnet. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt der Kund:in ausdrücklich vorbehalten.
- Versäumte Einzeltermine innerhalb eines laufenden Kurses können nicht nachgeholt und nicht erstattet werden.
- Kulanz: Bei kurzfristiger Erkrankung von Mensch oder Hund sucht Level Up Hundetraining nach Möglichkeit einen Ersatztermin oder rechnet die Einheit auf ein späteres Angebot an. Ein Anspruch darauf besteht nicht; ein Nachweis (z. B. tierärztliche Bescheinigung) kann verlangt werden.
§ 7 Absage, Änderung und Ausfall durch Level Up Hundetraining
- Kurse, Workshops und Seminare können bis 7 Tage vor Beginn abgesagt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet; alternativ kann ein Ersatztermin angeboten werden.
- Muss ein Termin kurzfristig ausfallen (z. B. Krankheit, Ausfall des eigenen Hundes, behördliche Anordnung, höhere Gewalt), wird ein Ersatztermin angeboten.
- Witterung und Tierschutz: Level Up Hundetraining kann Einheiten aus Gründen des Tierschutzes oder der Sicherheit absagen, verkürzen oder inhaltlich anpassen – insbesondere bei Hitze, Gewitter, Sturm, Glätte oder starkem Regen. Bei Canicross und Fitnesstraining gilt: Ab einer Temperatur von ca. 15 °C wird die Belastung reduziert, ab ca. 20 °C findet kein Zugtraining statt. Ausgefallene Einheiten werden nachgeholt.
- Level Up Hundetraining kann Trainingsorte, -tage und -zeiten aus organisatorischen Gründen ändern, soweit dies für die Kund:in zumutbar ist. Bei erheblichen Änderungen wird die Kund:in unverzüglich informiert und kann den Vertrag innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Mitteilung kostenfrei kündigen; bereits gezahlte Entgelte für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
- Social Walks finden an wechselnden Treffpunkten statt. Die Treffpunkte werden spätestens [3 Tage] vorher bekanntgegeben.
§ 8 Voraussetzungen für die Teilnahme des Hundes
- Die Kund:in versichert, dass der Hund
- über einen dem Alter entsprechenden, ausreichenden Impfschutz verfügt,
- frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten (z. B. Würmer, Flöhe, Giardien) ist,
- ordnungsgemäß gemeldet und gekennzeichnet ist,
- über eine gültige Hundehaftpflichtversicherung verfügt.
Impfpass und Versicherungsnachweis sind auf Verlangen vorzulegen.
- Die Kund:in informiert Level Up Hundetraining vor dem ersten Termin über bekannte Erkrankungen, Schmerzzustände, Medikation, Angst- oder Aggressionsverhalten sowie über Vorfälle mit Menschen oder anderen Hunden. Diese Informationen dienen der Sicherheit aller Beteiligten.
- Läufige Hündinnen können nur nach vorheriger Absprache teilnehmen. Die Läufigkeit ist unverzüglich mitzuteilen.
- Kursfähigkeit: Für Gruppenangebote muss der Hund in einem Abstand von einigen Metern zu Menschen und anderen Hunden ansprechbar bleiben, sich seiner Halter:in zuwenden und Futter annehmen können. Erregbare, bell- oder leinenreaktive Hunde sind bei Level Up Hundetraining ausdrücklich willkommen; entsprechende Angebote (z. B. der Hibbelhund-Kurs) sind darauf ausgelegt.
- Ist ein Hund nicht gruppenfähig, wird die Teilnahme abgelehnt. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall auf ein Einzeltraining zum gleichen Geldwert angerechnet. Ein Vorgespräch bzw. ein vorbereitendes Einzeltraining kann Voraussetzung der Kursteilnahme sein.
- Hunde mit Maulkorbpflicht oder Leinenzwang nach Landesrecht nehmen unter Beachtung der jeweiligen Auflagen teil. Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben obliegt der Kund:in.
§ 9 Besondere Regeln für Canicross und Fitnesstraining
- Canicross und Hundefitness sind sportliche Betätigungen. Die Kund:in versichert, dass sie selbst gesundheitlich in der Lage ist, an der jeweiligen Einheit teilzunehmen, und klärt dies im Zweifel vorab ärztlich ab.
- Zugtraining setzt einen körperlich ausgewachsenen Hund voraus.
- Es ist ausschließlich geeignete Ausrüstung zu verwenden: ein passendes Zuggeschirr, ein Hüft-/Bauchgurt und eine ruckdämpfende Zugleine. Halsbänder, Geschirre ohne Zugfreigabe sowie Rollleinen sind für das Zugtraining nicht zulässig. Leihausrüstung wird [gestellt / nicht gestellt].
- Der Hund darf mindestens 2 Stunden vor dem Training keine größere Futtermenge erhalten (Vermeidung einer Magendrehung).
- Level Up Hundetraining bricht Einheiten ab, wenn Anzeichen von Überlastung, Schmerzen oder Hitzestress auftreten. Die Kund:in akzeptiert diese Entscheidung.
§ 10 Verhalten während der Angebote
- Den Anweisungen der Trainerin ist während aller Angebote Folge zu leisten. Ableinen, Freilauf und das Zusammenführen von Hunden erfolgen nur nach ausdrücklicher Anweisung. Auf dem Trainingsgelände gilt grundsätzlich Leinenpflicht.
- Verboten sind Hilfsmittel, die dem Hund Schmerz, Angst oder erheblichen Schaden zufügen können – insbesondere Stachelhalsbänder, Würger ohne Zugstopp, Sprüh-, Vibrations- und Elektroreizgeräte sowie Wurfketten und Diskscheiben. Bei Zuwiderhandlung kann Level Up Hundetraining die Teilnahme mit sofortiger Wirkung beenden; ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
- Die Kund:in beseitigt den Kot ihres Hundes selbst; entsprechende Beutel sind mitzubringen. Auf Fremdgelände, bei Social Walks und in der freien Natur sind Naturschutzvorgaben, Brut- und Setzzeiten sowie kommunale Leinengebote zu beachten.
- Für mitgebrachte Kinder besteht Aufsichtspflicht der begleitenden erwachsenen Person. Begleitpersonen sind über die Regeln dieser AGB zu informieren.
- Hunde dürfen während der Wartezeiten nur unter für das Tier sicheren Bedingungen im Fahrzeug verbleiben. Die Verantwortung dafür trägt allein die Kund:in.
- Bei Nasenarbeit kann eigenes Futter mitgebracht werden. Futterunverträglichkeiten und Allergien sind vorab mitzuteilen. Suchobjekte und Behältnisse werden nach jeder Einheit eingesammelt.
§ 11 Haftung
- Level Up Hundetraining haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen.
- Für sonstige Schäden haftet Level Up Hundetraining nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund:in regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Die Kund:in bleibt während aller Angebote Tierhalter:in und Tieraufseher:in im Sinne der §§ 833, 834 BGB und haftet für Schäden, die ihr Hund verursacht.
- Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der vorstehenden Regelungen auf eigenes Risiko. Die An- und Abreise zu den Trainingsorten erfolgt eigenverantwortlich. Bei Social Walks und Angeboten auf Flächen Dritter ist Level Up Hundetraining nicht Betreiberin des Geländes.
- Für Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht zu vertretender Umstände haftet Level Up Hundetraining nicht; § 7 bleibt unberührt.
§ 12 Außerordentliche Kündigung
Level Up Hundetraining kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn die Kund:in
- den Ablauf wiederholt erheblich stört,
- Anweisungen trotz Hinweises nicht befolgt,
- gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstößt oder mit dem Hund tierschutzwidrig umgeht,
- trotz Mahnung im Zahlungsrückstand bleibt,
- andere Teilnehmende oder deren Hunde gefährdet.
Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; darüber hinausgehende Entgelte werden erstattet, soweit die Kündigung nicht auf einem Zahlungsrückstand beruht. Das Recht der Kund:in zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Foto-, Film- und Tonaufnahmen
- Aufnahmen von Teilnehmenden und ihren Hunden werden nur mit vorheriger, gesonderter Einwilligung angefertigt und veröffentlicht. Die Einwilligung wird im Anmeldeformular separat erteilt und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (info@levelup-hundetraining.de).
- Die Teilnahme an den Angeboten ist nicht davon abhängig, ob eine Einwilligung erteilt wird.
- Eigene Aufnahmen der Teilnehmenden sind nur für private Zwecke zulässig. Eine Veröffentlichung – auch in sozialen Netzwerken – ist nur mit Einwilligung aller abgebildeten Personen und der Trainerin zulässig.
§ 14 Urheberrecht
Kursunterlagen, Skripte, Videos und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen für eigene Zwecke genutzt, aber ohne vorherige Zustimmung in Textform nicht vervielfältigt, weitergegeben oder veröffentlicht werden.
§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck, Rechtsgrundlage und Dauer der Verarbeitung sowie zu den Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Level Up Hundetraining ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die Verbraucher:in ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- Ist die Kund:in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Paderborn. Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026
